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Neues Deutschland - 23/02/09 Frankreich: Schikanen gegen Ehen mit ausländischen Partnern
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy sieht den Nachzug ausländischer Ehepartner als »geduldete Migration«. Repressionen der Behörden sind inzwischen zum Regelfall geworden.
Nuray posiert in ihrem roten Verlobungskleid mit ihrem zehnjährigen Sohn aus ersten Ehe und ihrem Verlobten Abdullah. Das Paar strahlt vor Glück. Das war in der südfranzösischen Stadt Nîmes im September 2007. Damals schienen alle Träume noch möglich. Nuray und Abdullah hatten gerade entschieden zu heiraten.
Ihre Geschichte hat Nuray Kurt in einem im Oktober letzten Jahres veröffentlichten Buch aufgeschrieben. »Eine gesetzlose Liebe« lautet der Titel. »Eine Art von Therapie«, erklärt die 32-jährige Französin türkischer Abstammung. »Ich wollte es auch erzählen, damit es anderen Menschen nicht passiert.«
Die Hochzeit Nurays und ihres kurdischen Lebensgefährten Abdullah sollte am 24. November 2007 stattfinden. Kurz davor flog Nuray in die Türkei, um ihre Schwiegereltern kennenzulernen und das Hochzeitskleid abzuholen, ein Geschenk ihrer dort lebenden Familie. Sie flog allein. Seit der Asylantrag ihres Verlobten im Jahr 2005 endgültig abgelehnt worden war, lebte Abdullah als Illegaler in Frankreich. Obwohl Nuray versucht hatte, ihn davon abzuhalten, wollte er sie auf ihrer Rückreise am Flughafen von Lyon empfangen. Dort endete der Traum der beiden von einer glücklichen Zukunft jäh. Abdullah geriet in eine Zollkontrolle. Die Polizisten bemerkten, dass er keine Aufenthaltspapiere hat. Er wurde sofort verhaftet.
Auch Nuray nahm die Polizei noch im Flugzeug fest. Wie einer Schwerverbrecherin legten die Beamten ihr vor allen Fluggästen Handschellen an. Im Polizeirevier musste sie sich komplett ausziehen. Auf die Frage, ob sie mit jemandem zusammenlebe, antwortet sie mit nein. Sie glaubt, so könne sie ihren Verlobten vielleicht retten. Nach weiteren Fragen wird ihr klar, dass es schon zu spät ist. Dann rückt sie mit der wahren Geschichte heraus: die bald bevorstehende Hochzeit, das Hochzeitskleid aus der Türkei …
Ihr Verlobter wird ein paar Tage später – an jenem Tag, der eigentlich der glücklichste ihres Lebens werden sollte – in die Türkei abgeschoben. Nuray ist zwar wieder frei. Doch sie musste vor dem Strafgericht in Lyon wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt aussagen.
Bestehende Gesetze werden missachtet
»So ein Unsinn!«, schimpft Nicolas Ferran, Jurist bei der CIMADE, einer seit 1939 existierenden Organisation, die Migranten unterstützt und als einzige in französischen Abschiebegefängnissen arbeiten darf. »Der Artikel L.622-1 des französischen Gesetzbuchs über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern verbietet die Verfolgung von Ehe- oder Lebenspartnern von Illegalen.« Es ist aber nicht das erste Mal, dass ein solcher Fall bekannt wird. Im August 2007 wurde eine 22-jährige Frau in der südfranzösischen Stadt Aurillac angeklagt, weil ihr marokkanischer Freund bei ihr lebte. Das Strafgericht erkannte letztlich an, dass sie nicht belangt werden kann. Nicolas Ferran fürchtet aber, dass solche Aktionen Gesetzesänderungen vorwegnehmen könnten. »In vielen Fällen werden die Gesetze sowieso nicht beachtet«, erklärt der Jurist. »Und es besteht auch die Gefahr, dass existierende schützende Gesetze wieder in Frage gestellt werden.«
Nicolas Ferran kennt solche Fälle leider nur zu gut. Seitdem er bei der CIMADE in Montpellier arbeitet, hat er schon mehrere solche Paare kennengelernt. Im Namen des »Kampfes gegen illegale Migration« verdächtigen die Behörden oft automatisch binationale Paare, eine Scheinehe zu führen. In manchen Fällen können die Partner dann nicht heiraten, weil die Ämter die vorzulegenden Papiere nicht annehmen. Und das, obwohl Heiratswillige seit 1981 nicht mehr dazu verpflichtet sind, für die Eheschließung eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorzuweisen. Oder die Behörden weigern sich, den ausländischen Partnern nach der Hochzeit die Aufenthaltserlaubnis zu übergeben, obwohl das Paar schon vor der Ehe seit mehreren Monaten, manchmal sogar Jahren, zusammen lebte.
Gemeinsam gegen die Repression Die oft leidvollen Erfahrungen der Paare brachten Nicolas Ferran dazu, gemeinsam mit solchen Paaren im Sommer 2007 ein Kollektiv in Montpellier zu gründen: »Les Amoureux au Ban public« (»Liebende im öffentlichen Bann« – ein Wortspiel mit einem bekannten Refrain des Chansonniers Georges Brassens, das ein bisschen an »Verliebte in Acht und Bann« erinnert). »Viele dieser Paare verstehen gar nicht, was ihnen geschieht, wenn die Zollbeamten plötzlich bei ihnen auftauchen, um den Partner zu verhaften, oder wenn ihnen die Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur verweigert wird«, erklärt Ferran. Ziel des Kollektivs ist es, Paare in ähnlichen schwierigen Situationen zusammenzubringen, um Informationen auszutauschen und gegen die Behördenwillkür aktiv zu werden. Inzwischen gibt es 34 solcher Kollektive in ganz Frankreich. Allein das Kollektiv von Montpellier kümmert sich um mehr als 200 Fälle.
Nuray wird bei der Justiz wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt nicht verfolgt. Im März vergangenen Jahres sprach das Strafgericht in Lyon sie frei. Seitdem Abdullah abgeschoben wurde, lebt sie bei ihrem Bruder. Sie hatte nicht die Kraft, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Abdullah hält sich in der Türkei versteckt, weil er dort noch Wehrdienst leisten müsste. Er hat so gut wie keine Chance, bald wieder nach Frankreich einreisen zu dürfen.
Die derzeitige französische Politik sieht »gemischte Ehen« nicht gern. Seit seiner Amtseinführung im Jahr 2007 wurde vom französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy Familienmigration als »geduldete Migration« abgestempelt. Im Gegensatz zur »gewählten Migration«, die Einwanderung aus bestimmten Weltregionen für spezielle Arbeitsbereiche meint.
Bearbeitung der Anträge verzögert Der nationale Beauftragte der CIMADE, Jean-Paul Nunez, verdächtigt die Behörden zudem, die Fallbearbeitung bewusst zu verzögern, um den ausländischen Partnern die Zuerkennung ihrer Rechte weiter vorzuenthalten und manchmal diese auch ganz zu verhindern. Für ihn ist klar, dass sich die Rechtslage verschlechtert hat: »1984 beschloss die Nationalversammlung einstimmig die automatische Aushändigung einer zehnjährigen Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Gatten«, erklärt Nunez. »Seit 2002 muss er oder sie zwei Jahre darauf warten und sich mit einer vorübergehenden Erlaubnis begnügen. Und seit 2003 müssen sie drei Jahre warten.«
Nach der Hochzeit sieht die normale Prozedur heute so aus, dass der ausländische Ehepartner erst ein sechsmonatiges Visum in Frankreich oder in seinem Herkunftsland beantragt und danach eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bekommt. Drei Jahre lang muss das Paar regelmäßig auf dem Polizeirevier erscheinen und wird auch zu Hause kontrolliert. Erst danach kann der Ehepartner eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. »In der Praxis ist es aber nicht selten, dass ausländische Ehepartner auch nach mehreren Ehejahren noch ohne Papiere leben müssen«, so Nunez.
Die Jagd auf »Illegale« hat manchmal dramatische Folgen. Im Oktober letzten Jahres verbrannte sich die 61-jährige Josiane Nordi vor dem Gefängnis von Tours, um gegen die bevorstehende Ausweisung ihres armenischen Partners zu protestieren. »Ich verstehe, dass man so etwas tun kann«, sagt Nuray. Eigentlich hätte sie gern einen anderen Titel als »Eine gesetzlose Liebe« für ihr Buch ausgewählt: »Ein unvergesslicher Tag«. Aber: »Mein Land, Frankreich, hat mir das Recht geraubt, glücklich zu sein«. Von Elif Kayi Version en ligne : http://www.neues-deutschland.de
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